Allgemeine Geschäftsbedingungen FIBI Consulting GmbH, Weidkamp 176, 45356 Essen
Präambel:
FIBI Consulting GmbH bietet seinen Kunden Dienstleistungen im Bereich Employer Branding, Personalmarketing und digitale Mitarbeitergewinnung an. Hierfür entwickelt die FIBI Consulting GmbH zusammen mit seinen Kunden nach einer entsprechenden Potentialanalyse einzigartige Strategien zur Optimierung der Arbeitgebermarke sowie der Außendarstellung über die sozialen Medien und erstellt einen unkomplizierten und digitalen Prozess in Gestalt eines sog. Bewerberfunnels zum Sammeln von Bewerbungen von Fachkräften und sucht anschließend die passenden Bewerber für den Kunden heraus.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen der FIBI Consulting GmbH und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:
Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen die FIBI Consulting GmbH die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.
Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen die FIBI Consulting GmbH ein fertiges Werk schuldet.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der FIBI Consulting GmbH und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die FIBI Consulting GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Die FIBI Consulting GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die FIBI Consulting GmbH wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist die FIBI Consulting GmbH dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit
1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von der FIBI Consulting GmbH unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. Die FIBI Consulting GmbH hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.
2. Die Mindestvertragsdauer beträgt drei Monate. Die konkret vereinbarte Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot an den Kunden.
3. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um den jeweils vorher vereinbarten Zeitraum von drei, sechs oder zwölf Monaten, sofern der Kunde den Vertrag nicht vier Wochen vor Vertragsende schriftlich kündigt.

§ 3 Kündigung
1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum vereinbarten Vertragsende schriftlich kündigen, solange nicht anders vereinbart.
2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde seine Zahlung einstellt,
b) sich der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst,
c) der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,
d) der Kunde seine Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht firstgerecht erbringt.

§ 4 Leistungen, Leistungsumfang
1. Insbesondere folgende Vertragsgegenstände – soweit vereinbart - werden von der FIBI Consulting GmbH zum Aufbau einer Arbeitgebermarke und bei der digitalen Mitarbeitergewinnung angeboten:
a) Vorvertragliches Qualifizierungsgespräch zur Bestandsaufnahme
b) Unternehmensanalyse im Hinblick auf Arbeitgebervorteile sowie Visionen und Ziele des Unternehmens sowie Informationen zu(r) gesuchten Stelle(n)
c) Erstellung und Nachbereitung von Foto- und Videomaterial von Mitarbeitern und Geschäftsführung sowie den Räumlichkeiten und anschließende Einbindung in den zu erstellenden Bewerberfunnel
d) Erstellung und Betreuung eines individuellen digitalen Bewerberfunnels mit der Perspective Software GmbH
e) Werbekampagnen zur Mitarbeitergewinnung und zum Arbeitgebermarkenaufbau, insb. Onlinemarketing, Content Marketing und Social Media. In diesem Zuge werden in regelmäßigem Abstand und in einem angemessen, durch die Parteien zuvor bestimmten Umfang Marketingkampagnen auf Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, Google, LinkedIn oder Xing veröffentlicht. Die FIBI Consulting GmbH schuldet keine bestimmte Menge an Posts in einem bestimmten Zeitraum.
2. Die konkreten einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von der FIBI Consulting GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
3. Die FIBI Consulting GmbH bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn die FIBI Consulting GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
4. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten die FIBI Consulting GmbH nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
5. Die vertraglich festgesetzten Leistungen von der FIBI Consulting GmbH stellen dabei Dienstleistungen dar; das bedeutet, dass nur deren Erbringung und gerade kein Erfolg geschuldet wird. Der Kunde ist sich bewusst, dass die FIBI Consulting GmbH keinen bestimmten Erfolg in Bezug auf den Erfolg bestimmter Marketingstrategien zur Verbesserung der Arbeitgebermarke bzw. Recruiting schuldet und damit diesbezüglich auch keine Garantieversprechen machen kann. Derartige Erfolge können objektiv betrachtet nicht versprochen werden, da diese ausschließlich von den verwendeten Diensten Dritter und dem angesprochenen Bewerberkreis abhängen. Als Dienstleistungen gelten insbesondere, aber nicht abschließend, Onlinemarketing, Content Marketing und Social Media.
6. Soweit nach der individuellen Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Posts oder anderweitigen Veröffentlichungen im WWW geschuldet ist, bezieht sich diese Verpflichtung nur auf die einmalige Veröffentlichung im WWW und nicht auf eine dauerhafte öffentliche Zugänglichmachung.
7. Eine bestimmte Erreichbarkeit respektive Servicezeiten sind, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht geschuldet.
8. Der Kunde geht mit den Anbietern der genutzten Social Media Portalen eine Geschäftsbeziehung ein. Die FIBI Consulting GmbH ist nicht Teil dieser Geschäftsbeziehung und erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich als Verwalter der jeweiligen Accounts.
9. Die FIBI Consulting GmbH wird im Verhältnis zwischen einem Bewerber und Kunden lediglich als digitaler Vermittler tätig. Die FIBI Consulting GmbH ist an einem daraus entstehenden Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Kunden und einem Bewerber in keiner Weise beteiligt.
10. Kommt die FIBI Consulting GmbH mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die FIBI Consulting GmbH eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
11. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von der FIBI Consulting GmbH oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 5 Rechte der FIBI Consulting GmbH
1. Die FIBI Consulting GmbH darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die FIBI Consulting GmbH ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der FIBI Consulting GmbH wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber der FIBI Consulting GmbH nicht nachkommt.
2. Die FIBI Consulting GmbH ist dazu berechtigt, (soweit gesetzlich zulässig) Daten, die das Auftragsverhältnis betreffen, im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bzw. Vertragsabwicklung zu nutzen und selbst oder durch Erfüllungsgehilfen auf Datenträgern zu speichern und aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages den Namen des Kunden, dessen Logo und die Art der konkreten Tätigkeit als Referenz zu verwenden. Dies erfolgt aber nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden.
3. Die FIBI Consulting GmbH ist berechtigt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auch für Auftraggeber gleicher oder ähnlicher Branchen tätig zu werden. Es besteht insofern keine Exklusivität und/oder Konkurrenzschutz für den Kunden. Es ist dem Kunden bekannt, dass die FIBI Consulting GmbH möglicherweise auch Bewerberfunnels und Marketingkampagnen von direkten oder indirekten Konkurrenten des Auftraggebers erstellt und/oder betreut, dabei ähnliche oder gleiche Werbetexte hierfür verwendet und somit gewisse Keywords für mehrere Auftraggeber zum Einsatz kommen können.

§ 6 Pflichten des Kunden
1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die von der FIBI Consulting GmbH erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen der FIBI Consulting GmbH gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Marketingkampagnen einzuholen.
4. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an die FIBI Consulting GmbH überlassenen Unterlagen, Daten, Bilder, Texte und Keywords und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von FIBI Consulting GmbH zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber stellt der FIBI Consulting GmbH von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung der Keywords, Texte und Bildmaterial und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die FIBI Consulting GmbH ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.
5. Inhalte, die in dem Bewerberfunnel oder auf den Social Media Portalen des Kunden eingestellt werden, werden als eigene Inhalte des Kunden unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift gekennzeichnet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt die FIBI Consulting GmbH von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
6. Treten Probleme auf, die gegen die Richtlinien der jeweils genutzten Portale verstoßen, ist der Auftraggeber nach Anleitung durch die FIBI Consulting GmbH verpflichtet, aktiv und fristgerecht an einer Lösung mitzuwirken.
7. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
a) Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Er stellt, soweit erforderlich, die benötigten Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme und Portale unmittelbar nach Vertragsschluss bereit. Insbesondere wird er Passwörter für bereits bestehende Accounts auf Social Media Portalen gegenüber der FIBI Consulting GmbH mitteilen.
b) Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese der FIBI Consulting GmbH unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, die FIBI Consulting GmbH vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsarchitektur der Webseite zu informieren und mit diesen abzuklären, inwieweit diese negativen Einfluss auf die Leistungen der FIBI Consulting GmbH haben.
c) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
d) Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.
e) Er wird bei der Registrierung auf Social Media Portalen bzw. der Nutzung bereits bestehender Accounts in Social Media Portalen, der Erstellung und Betreuung bestimmter Marketingkampagnen sowie der Erstellung und Betreuung des Bewerberfunnels in zumutbarem Umfang mitwirken. Insbesondere wird er der FIBI Consulting GmbH in regelmäßigen Abständen und in einem zumutbaren Umfang Material für die Erstellung bestimmter Marketingkampagnen zur Verfügung stellen.
f) Er wird die FIBI Consulting GmbH regelmäßiges Feedback zur Qualität der eingegangenen Bewerbungen geben.
g) Er wird seine Passwörter und Zugangsdaten sorgfältig aufbewahren und geheim halten.
h) Er wird, soweit nach Ermessen der FIBI Consulting GmbH erforderlich, Arbeits- und Besprechungsräume sowie Zugang zu gängigen Kommunikationsmitteln (WLAN und Internet) bereitstellen.
i) Er sorgt dafür, dass die Berater der FIBI Consulting GmbH an allen für die Leistungserbringung des Kunden notwendigen Besprechungen teilnehmen.
j) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung der FIBI Consulting GmbH beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und die FIBI Consulting GmbH alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
k) Er wird, soweit nach Ermessen von der FIBI Consulting GmbH erforderlich, alle notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen. Er ist für die Absicherung der Kommunikation zuständig.
l) Die FIBI Consulting GmbH ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechte verstoßen, sofern die FIBI Consulting GmbH hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat. Entsprechend obliegt es dem Kunden, die von der FIBI Consulting GmbH für ihn verwendeten Anzeigen, Keywords und Einstellungen in seinen Social Media Portalen (z. B. Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, Google, LinkedIn oder Xing) mit Hilfe des Änderungsprotokolls in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle vier Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und die von der FIBI Consulting GmbH erstellten Texte auf die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Verstöße gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.
m) Er wird Inhalte, die er selbst dort einstellt, so gestalten, dass diese weder gegen gesetzliche Vorschriften noch gegen Rechte Dritter verstoßen; er wird insbesondere keine Inhalte auf seinen Accounts in Social Media Portalen anbieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
n) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei der FIBI Consulting GmbH liegen.
8. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber der FIBI Consulting GmbH geltend machen, wird die FIBI Consulting GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die FIBI Consulting GmbH insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die FIBI Consulting GmbH bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der FIBI Consulting GmbH kein Mitverschulden zur Last fällt.
9. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht der FIBI Consulting GmbH eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
10. Die FIBI Consulting GmbH setzt in vielen Fällen Software/Dienste von Dritten ein. Es steht im Ermessen der FIBI Consulting GmbH, ob sie für die Erbringung der Dienstleistungen Software Dritter einsetzt und von welchen Anbietern sie bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung der FIBI Consulting GmbH in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt.
11. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die FIBI Consulting GmbH dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die FIBI Consulting GmbH ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Vergütung, Fälligkeit, Verzug
1. Die jeweilige Vergütungshöhe und der jeweilige Verrechnungsmodus richten sich nach dem jeweils zugrundeliegenden Angebot.
2. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. Die FIBI Consulting GmbH wird dann dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
3. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die FIBI Consulting GmbH stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen monatlich per E-Mail oder per Post zu.
4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto der FIBI Consulting GmbH ein.
5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber der FIBI Consulting GmbH in Textform zu erheben. Rechnungen der FIBI Consulting GmbH gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
6. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist die FIBI Consulting GmbH dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
7. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen der FIBI Consulting GmbH bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die der FIBI Consulting GmbH auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 7 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.

§ 8 Reisekosten
1. Kosten für Reisen zum vereinbarten Projektort des Kunden sowie sonstige auftragsveranlasste Reisekosten werden von dem Kunden erstattet.
2. Reisekosten sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl. Verpflegungspauschale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen, Taxi, PKW-Benutzung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und dergleichen.
3. Bei Fahrten mit dem PKW der FIBI Consulting GmbH Mitarbeitern sind 0,93 EUR je Kilometer zu erstatten.
4. Die FIBI Consulting GmbH betreibt dabei eine kostenorientierte Planung, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, eigene Hotelkontingente bzw. Hotelkonditionen oder Mietwagenfirmenverträge anzubieten.

§ 9 Nutzungsrechte
1. Sämtliche Rechte an jedwedem Inhalt stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der FIBI Consulting GmbH zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
2. Bei urheberrechtlich geschützten Werken, die der FIBI Consulting GmbH innerhalb eines Vertragsverhältnisses erschaffen werden, erhält der Kunde mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung die nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von der FIBI Consulting GmbH erbrachten Leistungen, entsprechend der vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Nutzung.
3. Die FIBI Consulting GmbH weist darauf hin, dass bei verschiedenen Bilddatenbanken eine Nutzung der Fotos durch den Kunden nur zulässig ist, wenn die FIBI Consulting GmbH die Lizenz an dem jeweiligen Foto überträgt. Die FIBI Consulting GmbH räumt dem Kunden entsprechend unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung aller Zahlungspflichten aus § 9 (Zahlung 100 %) die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte in Bezug auf das erstellte Werk ein. Die Einräumung erfolgt im rechtlich zulässigen Umfang auf Basis der Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters, den die FIBI Consulting GmbH dem Kunden nennen wird. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten und der FIBI Consulting GmbH, für den Fall einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund eines Verstoßes gegen diese Auflage, von allen Ansprüchen freistellen.
4. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der erstellten Werke. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Der Kunde darf insbesondere die erstellten Werke ohne Einwilligung der FIBI Consulting GmbH nicht vervielfältigen und/oder sonst wie verbreiten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen führt zu verschiedenen Ansprüchen der FIBI Consulting GmbH, wie zum Beispiel Unterlassung und Schadensersatz.
5. Der Kunde räumt der FIBI Consulting GmbH ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen ein.
6. Er räumt der FIBI Consulting GmbH zudem ein zeitlich begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke seiner Webseite oder sonstigen Portalen ein.
7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung der jeweils verwendeten Software, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
8. Sämtliche Rechte an jedweder verwendeten Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der FIBI Consulting GmbH zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
9. Die FIBI Consulting GmbH ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Knowhow aus Aufträgen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
10. Für den Fall, dass die FIBI Consulting GmbH im Rahmen der Vertragsanbahnung Inhalte gleich welcher Art zum Zwecke des Vertragsschlusses vorstellt/übergibt/sonst wie zur Kenntnis gereicht, dürfen diese Vorschläge nicht ohne vorherige Zustimmung durch die FIBI Consulting GmbH verwendet werden. Nutzungsrechte hieran werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragen. Auch für den Fall, dass für die Präsentation von Inhalten in diesem Zusammenhang ein Honorar gezahlt wird, wird damit nur der für die Erstellung der Vorschläge angefallene Aufwand vergütet; hierdurch findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt.

§ 10 Bild- und Tonaufnahmen/Produktionen
1. Das Eigentum an dem gesamten Aufzeichnungsmaterial (Bild und Ton), das von der FIBI Consulting GmbH für die Durchführung der Produktion verwendet wird, verbleibt bei der FIBI Consulting GmbH. Das Eigentum an dem, dem Kunden zu überlassenden vereinbarten Endprodukt geht, soweit nichts anderes vereinbart wurde, erst mit Bezahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über.
2. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Produktion einzuholen. Insbesondere ist er verpflichtet, Sorge im Zusammenhang mit zu fotografierenden Objekten zu tragen, insbesondere für eine rechtzeitige Anlieferung zu sorgen, entsprechenden Zugang zu verschaffen, etwaige Rechte für Überflüge u.a. zu klären/zu verschaffen und etwaige Rechte mit darstellenden Personen zu klären.

§ 11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der FIBI Consulting GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung der FIBI Consulting GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der FIBI Consulting GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 12 Haftung
1. Die FIBI Consulting GmbH erbringt seine Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung der Dienstleistungen schuldet die FIBI Consulting GmbH die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob die FIBI Consulting GmbH ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
2. Die FIBI Consulting GmbH haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch die FIBI Consulting GmbH veröffentlicht werden.
3. Da die FIBI Consulting GmbH im Verhältnis zwischen einem Bewerber und Kunden lediglich als digitaler Vermittler tätig wird, haftet die FIBI Consulting GmbH daher insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Inhalten. Die FIBI Consulting GmbH wird jedoch den Verpflichtungen nach dem Telemediengesetz insoweit nachkommen, als dass im Fall jeder Kenntniserlangung von rechtswidrigen und/oder wahrheitswidrigen Inhalten diese nach einer Prüfung umgehend entfernen werden.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der FIBI Consulting GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Für Schäden, die aufgrund des Ausfalls von Webseiten bzw. Social Media Portalen entstehen, haftet die FIBI Consulting GmbH nicht, soweit kein eigenes Verschulden der FIBI Consulting GmbH vorliegt.
5. Die FIBI Consulting GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Für sonstige Schäden haftet die FIBI Consulting GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
7. Für den Verlust von Daten haftet die FIBI Consulting GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführenden, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8. Die FIBI Consulting GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die erbrachten Leistungen zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen.
9. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der FIBI Consulting GmbH.
10. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 13 Höhere Gewalt
Die FIBI Consulting GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 14 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz der FIBI Consulting GmbH in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
3. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 14.01.2023 © - Vervielfältigung verboten.